5. Juli 2020: Appell des Ortsvereinsvorstands an den Bundesvorstand, die Fraktion und den Finanzminister
Zur Begründung heißt es:
Die Corona-Krise hat durch massive staatlich verordnete Einschränkungen die wirtschaftliche Lage vieler Menschen und Unternehmen in hohem Maße beeinträchtigt. In dieser Situation war es richtig zu verhindern, dass Unternehmen aus diesem Grunde in ihrer Existenz gefährdet werden. Der Einsatz von Kreditzusagen und Kurzarbeitergeld war dafür notwendig. Es muss aber auch Aufgabe des Staates sein, dafür zu sorgen, dass nicht allein die Steuerzahler die Kosten tragen müssen.
Auch Kapitaleigner und deren Vertreter sind in angemessener Weise an der Bewältigung dieser gesellschaftlichen Kosten zu beteiligen. In dieser Situation kann es daher nicht akzeptiert werden, dass Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar von den Schutzmaßnahmen profitieren, an die Anteilseigner Gewinne und Dividenden ausschütten und an Vorstände Bonuszahlungen leisten.
Schließlich sollten Unternehmen, die den Staat durch Steuervermeidungsstrategien wie z.B. Auslagerungen von Unternehmensteilen in „Steuerparadiese“ oder durch „Ausflaggen“ ihrer Schiffe um Steuereinnahmen gebracht haben, keine Mittel aus der Stützungsaktion erhalten.