Leben und Lernen für alle Kinder in der allgemeinen Schule
Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft und ist seither geltendes deutsches Recht. Das gilt auch in Niedersachsen.
Diese UN-Konvention ergänzt die allgemeinen Menschenrechte um die Perspektive von Menschen mit Behinderung.
Gibt es demnächst ein „Regionales Integrationskonzept“ (RIK) auch an den Grundschulen in der Gemeinde Rosengarten?
Vor allem aus Kindersicht ist es sinnvoll, alle Leistungen für Kinder – unabhängig, ob behindert oder nicht – entsprechend der "Großen Lösung" unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzufassen.
"Inklusion" heißt aber auch, Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Kinder so früh wie möglich entsprechend der Frühförderungsverordnung zu fördern.
Gemäß Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention muss ein inklusives Bildungssystem geschaffen werden, bei dem Kinder mit Behinderungen von Anfang an selbstverständlich in das allgemeine Schulsystem einbezogen werden. Das gilt ebenso für die frühkindliche Bildung in Kindertagesstätten. Dazu werden in Niedersachsen „Regionale Integrationskonzepte“ erarbeitet.
Die SPD Rosengarten beantragt, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kinderbetreuung, Schule, Bildung und Kultur darüber zu beraten. (siehe Anlage)
Wir unterstützen die Einführung eines „Regionalen Integrationskonzeptes“ an unseren Grundschulen.