Der Wunsch in Rosengarten zu wohnen oder wohnen zu bleiben ist ungebrochen und verstärkt sich noch.
Ein Siedeln an den Ortsrändern oder in Neubaugebieten wird aber zunehmend kritisch gesehen.

Im Zuge der baulichen Entwicklung und des angestrebten schonenden Ressourcenverbrauchs Boden bietet sich eine höhere bauliche Innenverdichtung an.

Alle neuen B-Pläne arbeiten mit einer GRZ von 0,25 oder höher. Die Erhöhung der GRZ ist für jeden B-Plan jeweils mit dem Orts- und Gemeinderat abzustimmen.

Dazu wird ein Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Verwaltungsausschusses beantragt:

Änderung älterer Bebauungspläne zur Erhöhung der baulichen Innenverdichtung:
1. Änderung der Baunutzungsverordnung für die Bebauungspläne vor 1990 von GFZ auf GRZ.
2. Erhöhung der GRZ um 0,05 für B-Pläne bis 2010, die unter einer GRZ von 0,25 liegen und wenn Straßen-, Ver- und Entsorgungsnetze es zulassen.