Niedersachsen verfügt zurzeit über 254 Ganztagsschulen und eine Ausweitung ist bis 2007 geplant. Verärgert äußerte sich im März Sigmar Gabriel (SPD) über die Ankündigung des Kultusministers Busemann (CDU) weitere Ganztagsschulen zu genehmigen, ohne für die erforderlichen Lehrerstunden einen Cent zur Verfügung zu stellen.

Die Umfrage in der SPD Rosengarten Rundschau im Dezember 2003, zeigte uns deutlich, dass es ein großes Interesse an Informationen zum Thema Ganztagsschule auch im Rosengarten gibt.

Am 22.4.2004 veranstaltete daraufhin die Haupt- und Realschule Nenndorf zusammen mit der Elternvertretung einen Informationsabend. Vertreten waren neben Schulleiter Ehlers, Herr Ohm, Lehrer in Nenndorf, Herr Goldschmidt, Landkreis Harburg, Frau Hansenbrügge, Leiterin einer Ganztagsschule in Tostedt und Frau Schneider als Elternvertretung.

Von ihren positiven Erfahrungen konnte Frau Hansenbrügge berichten. Besonders auf das Sozialverhalten ihrer Schüler und Schülerinnen konnte die Ganztagsschule einen guten Einfluss nehmen. Aus der Regelschule wurde vor acht Jahren nicht ohne Grund eine Ganztagsschule. Es stehen aus dem Bundeshaushalt zur Zeit Mittel in Höhe von 4 Milliarden für die baulichen Maßnahmen zur Umwandlung von Regelschulen in Ganztagsschulen zur Verfügung. (Der Bund trägt bis zu 90%, das Land mindestens 10%). Wie auch Frau Schneider bestätigte, wird es sicher noch vieler Gespräche zwischen Schule und Elternschaft bedürfen. Nur ein gemeinsamer Beschluss der Gesamtkonferenz ermöglicht es, einen Antrag zur Ganztagsschule zu stellen.

Das Niedersächsische Schulgesetz sieht vor, dass die Teilnahme an den zusätzlichen Förder- und Freizeitangeboten in der Regel freiwillig sind. Die Schüler melden sich für ein Schuljahr an und sind dann zur Teilnahme verpflichtet.

Die offene Ganztagsschule arbeitet an mindestens 4 Tagen der Woche, täglich bis zu 8 Stunden wird ein unterrichtliches und außerunterrichtliches Angebot den Schülern und Schülerinnen erteilt. Eine teilweise offene Ganztagsschule enthält die Möglichkeit, nur an bestimmten Tagen den Unterricht bis in den Nachmittag anzubieten. Auch die Führung von Ganztagsschulzügen besteht. Das heißt z. B. in einem Jahrgang gibt es die Klasse 5a mit einer Ganztagsbetreuung und die Klasse 5b nach dem Prinzip der Regelschule.

Die charakteristischen Angebote der Ganzstagsschule bestehen aus dem Mittagessen und dem anschließenden Erledigen der Hausaufgaben. Weiter geht es mit Verfügungsstunden, Arbeitsgemeinschaften, Fördermaßnahmen und Projekten an außerschulischen Lernorten. Es wird an die Förderung lernschwacher wie auch begabter Schüler und Schülerinnen gedacht, genauso wie an Konfliktlösungen. Wichtig ist die Zusammenarbeit mit öffentlichen Trägern wie beispielsweise Sportvereine oder Kirche. Die Hilfe ehrenamtlich tätiger Eltern wird gern gesehen.

Im März erhielt Neu Wulmstorf eine Genehmigung zur Einrichtung einer Ganztagsschule. Dies ist der richtige Weg, um die Schullandschaft im Landkreis Harburg im Sinne einer besseren Förderung der Schüler aufzuwerten. Auch die CDU im Landkreis begrüßte die Genehmigung.

Daraus gebe ich mir die Hoffnung, dass es die Schulentwicklung betreffend, auch überparteiliche Entscheidungen geben mag. Vielleicht sehen wir hier einmal in Nachbarländer, die es schaffen, das oft übliche Parteiengezänk auszusparen.

Gunda Rohde